Zahlungsmöglichkeiten
Von den privaten Krankenversicherungen werden oft medizinisch indizierte Laseranwendungen gezahlt. Als medizinisch indiziert werden dabei zum Teil Haarentfernungen, Entfernung von Altersflecken und Cellulitebehandlung eingestuft. Die Behandlung von Falten wiederum ist davon ausgenommen. Informieren sie sich bei ihrer Kasse zunächst ob auch die Entfernung von Tätowierungen getragen wird.
Von den gesetzlichen Krankenversicherung werden Lasereingriffe für kosmetische Zwecke in der Regel nur nach Einzelfallventscheidung vergütet. Bei besondern Fällen (Sozialfällen), mit einem ärztlichen Attest wird nach Rücksprache mit den Krankenkassen oder dem Medizinischen Dienst die Behandlung von den Kassen getragen. Vor allem bei Gesichts- und/oder Handtätowierungen kann dieser Weg in Folge der psychischen Probleme die auftreten können Erfolg haben.
In aller Regel handelt es sich jedoch um eine individuelle Gesundheitsleistung, die unmittelbar nach der Behandlung in bar oder per Kartenzahlung beglichen wird.


