Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig.
Piercing stellt als Tätigkeit kein eigenständiges Berufsbild da. Es gibt definitiv keine staatlich anerkannte Ausbildung. Sämtliche Kurse im Internet oder bei anderen Anbietern basieren auf dem Gutdünken und der Definition der Anbieter und haben keinen allgemeingültigen Bestand.
Der Versuch Ende der 90er Jahre ein ernstzunehmende professionelle Berufsausbildung auf die Gleise zu setzen scheiterte an den maßgebenden Regierungsstellen. Dr. Arndt hat an dem Entwurf einer mehrjährigen Berufsausbildung bei einem damals namhaften Piercer-Verband mitgearbeitet.
Seit diesem Zeitpunkt ist Piercing im rechtlichen Rahmen als "Beruf" tot. Alles weitere wird unserer Meinung nach zu Recht durch die bestehende Ärzte und Heilpraktikergesetz geregelt. Mittlerweile gibt es einige Gerichtsurteile, die unsere Auffassung bestätigen.
Ein sogenannter "Piercer" bewegt sich also permanent in einer illegalen Grauzone. Im Schadensfall ist diese Grauzone mittlerweile definitiv reguliert. Seit dem Jahr 2007 werden Schäden verursacht durch medizinisch nicht indizierte Eingriffe nicht mehr von den Krankenkassen gezahlt. Das bedeutet im Klartext: Kommt es nach dem Eingriff zu einer medizinischen Behandlung wird diese nicht durch die Krankenkassen bezahlt, sondern muß vom Verursacher getragen werden.
Dieses Gesetz ist in der Ärzteschaft stark umstritten, weil es die ärztliche Schweigepflicht verletzt und Türöffner für weitere Einschnitte in diesem Sektor darstellen könnte. Auch wir halten und in diesem Fall natürlich an die Schweigpflicht unseren Patienten gegenüber.
Sollte es jedoch zu krassen Fehlern durch nicht befugte Personen kommen, die nicht lege artis gehandelt haben, unterstützen wir die Patienten in jeder nur erdenklichen Form um den Schaden wieder gut zu machen.



