Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient
In der Umgangssprache werden mit dem Begriff "Drogen" meist nur illegale Stoffe bezeichnet, wie Heroin, Kokain oder LSD. Genussmittel, wie Alkohol oder Tabak, gelten nicht als Droge, obwohl sie ähnliche Wirkungen haben können.
Diese unterschiedliche Bewertung der "legalen" und "illegalen" Stoffe verstellt den Blick auf eine realistische Einschätzung der Suchtproblematik. Die meisten Menschen sind von legalen Suchtmitteln - Alkohol und Zigaretten - abhängig. Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) sind etwa fünf Prozent aller Bundesbürger suchtkrank.
Zum meist diskutierten Teil des Drogenkonsums gehören die illegalen Drogen Heroin, Kokain, synthetische Drogen und Cannabis (Haschisch). Dabei sind weitaus weniger Menschen von harten Drogen abhängig als meist angenommen: 96 Prozent der sogenannten Rauschgiftdelikte drehen sich um die "weiche" Droge Haschisch, nur vier Prozent entfallen auf die anderen Bereiche des illegalen Drogenbesitzes oder -handels.
Laboruntersuchungen
Das Drogenscreening im Urin umfaßt folgende Drogen und Medikamente
Ampehtamine
Barbiturate
Benzodiazepine (Tranquilizer)
Cannabis (Haschisch, Marihuana)
Kokain
Methadon
Opiate (u.a. Heroin, Codein)
LSD
Als Material werden 20 ml Urin benötigt
Fällt der Suchtest auf eine der obengenannten Substanzgruppen positiv aus, wird mit Hilfe der kombinierten Gaschromatographie / Massenspektrometrie der Bestätigungstest durchgeführt.
Durch den Bestätigungstest wird die Droge bzw. das Medikament definitiv nachgewiesen und identifiziert, z.B. das Benzodiazepin, Oxazepam, das Opiat Heroin usw.
Bei entsprechender "Befindensstörung" oder Überwachung Drogensüchtiger ist das Drogen-Screening ist eine "kassenärztliche" Leistung.
In sonstigen Fällen eine IGeL.



