Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören, dennoch vom Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind (z.B. Präventionsleistungen).

Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf Wunsch der Patienten als privatärztliche Leistung erbracht werden.

Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten dieser Behandlungen sind von Ihnen zu begleichen.

Die Berechnung erfolgt nach der gültigen amtlichen Gebührenordung für Ärzte (GOÄ).

Bei Rückfragen/Unklarheiten fragen Sie das Praxisteam und Ihren Doktor